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FAQ's zur Janitos
Zahnersatzversicherung Ja-Dental
Plus
Wir
freuen uns über Ihre vielen Fragen zur
Zahnversicherung der Janitos Versicherung. Die
häufigsten Fragen und Antworten haben wir auf
dieser Seite zusammengestellt.
Allgemeine Fragen zum Janitos Ja Dental
Plus:
Stand 12/2012 Änderungen und
Fehler vorbehalten, es gelten die Bedingungen des
Versicherers!!!
Fragen unserer Kunden zum Janitos JA-Dental
Plus
Zahnbehandlungsleistungen aus dem Ja-Dental
Plus:
Zahnersatz Leistungen aus dem JANITOS Dental
+:
Zahnprophylaxe aus dem Janitos Dental
Plus:
Kieferorthopädie und JA Dental
Plus
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Leistungsstaffel bei fehlenden
Zähnen:
-
1. fehlender und nicht ersetzter Zahn:
1.000 Euro in den
ersten 12 Monaten, 2.000 Euro in den
ersten 24 Monaten, 3.000 Euro in den
ersten 36 Monaten und 4.000 Euro in den
ersten 48 Monaten
-
2. fehlende und nicht ersetzter Zähne:
300
Euro in den ersten 12 Monaten, 600 Euro in
den ersten 24 Monaten, 900 Euro in den
ersten 36 Monaten und 1.200 Euro in den
ersten 48 Monaten
-
3. fehlende und nicht ersetzter
Zähne: 150
Euro in den ersten 12 Monaten, 300 Euro in
den ersten 24 Monaten, 450 Euro in den
ersten 36 Monaten und 600 Euro in den
ersten 48 Monaten
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Versicherungsfähigkeit im JA-Dental
Plus:
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Versicherungsfähig sind nur Personen, die
Mitglied einer gesetzlichen
Krankenversicherung sind. Endet die
Versicherung in der GKV so endet die
Versicherungsfähigkeit im JA dental zum
Ende des Monats in den die betreffende
Person aus der GKV
ausscheidet
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Bonusheftregel
im JA-Dental Plus:
-
Auch bei der Janitos Zahnversicherung
werden regelmäßige Zahnarztgänger durch
höhrer Zahnersatzleistungen belohnt so
werden die Erstweniger als 5
attungsprozentsätze wie folgt
erhöht:
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weniger als 5 Jahre
Vorsogeuntersuchungen = 80 %
Zahnersatz
-
mehr als 5 Jahre
Vorsorgeuntersuchungen = 85 %
Zahnersatz
-
mehr als 10 Jahre
Vorsorgeuntersuchungen =
90 % Zahnersatz
-
Gemessen wird immer die Zeit vor Eintritt
der Behandlung!
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Zahnersatzleistung
JA Dental Plus
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Neben der Leistung für Zahnersatz im
Rahmen der Regelversorgung leistet der Ja
DentalPlus auch für Zahnersatzleistungen,
welche die Regelversorgung übersteigen(**)
hier können je nach Bonusstufe bis zu 90%
(nach Anrechnung eventueller
Summenbegrenzungen in den ersten
Versicherungsjahren) erreicht werden.
Näheres siehe Bonusheftregelung. (**Die
medizinische Notwendigkeit
vorausgesetzt)
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Verblendkronen aus dem Janitos Dental
Plus
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Verblendungen fallen in unseren
Bedingungen unter Punkt 3.1.3. Zahnersatz.
Leider sind sie nicht explizit unter
diesem Punkt aufgeführt. Dem Preis- und
Leistungsverzeichnis für zahntechnische
Leistungen können Sie entnehmen, dass
Verblendungen in jedem Fall mitversichert
sind.
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VSC >>> Laut telefonischer
Aussage der Janitos Versicherung gibt es
keine Einschränkt bis zu welchem
Backenzahn eine Verblendung gezahlt wird.
Da aber auch hier der Grundsatz der
medizinischen Notwendigkeit gilt, wird
wohl der Zahnarzt feststellen müssen ob
die Zahne ausserhalb der Lachline aus
ästitischen Gründen mitverblendet werden
müssen!
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Heil- und Kostenplan (HuK) im JA Dental
Plus:
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Für Zahnersatz der einen Gesamtbetrag von
1.000 € übersteigt ist immer ein HuK ein
zu reichen. Wird eine Maßnahme ohne
Genehmigung des Versicherers durchgeführt
werden die 1.000 € übersteigenden
Aufwendungen zu 50% der tariflichen
Leistungen ersetzt.
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Leistung in den
ersten
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0 fehlende Zähne
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12
Monaten
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1.000
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24
Monaten
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2.000
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36
Monaten
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3.000
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48
Monaten
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4.000
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JA
dental Plus und
KFO-Leistungen
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Kieferorthopädische Leistungen
einschließlich Röntgendiagnostik sowie
Material- und Laborkosten, sofern mit der
Behandlung nach Abschluss von Tarif JA
dental plus und vor Vollendung des 18.
Lebensjahres begonnen wurde. Ersetzt
werden 80% der Aufwendungen.Sofern die GKV
für die kieferorthopädische Behandlung
grundsätzlich Leistungen nach § 29 Fünftes
Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) vorsieht,
werden Aufwendungen nicht ersetzt.
Privatzahnärztliche Rechnungen sind nur
dann erstattungsfähig, wenn für die
Maßnahme insgesamt keine Leistungspflicht
der GKV besteht und eine Zahnfehlstellung
vorliegt, die aus medizinisch notwendigen
Gründen eine Korrektur erforderlich macht.
Der Ersatz von Aufwendungen für eine
versicherte Person ist während der
gesamten Vertragslaufzeit auf einen
Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens
5.000,- Euro begrenzt.
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Leistungsstaffel für Kieferorthopädie Ja
Dental Plus:
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Die Erstattung von Aufwendungen für
Kieferorthopädie nach Ziffer 3.1.6 ist
begrenzt auf einen Betrag von höchstens
500 Euro in den ersten 12 Monaten, 1.000
Euro in den ersten 24 Monaten, 1.500 Euro
in den ersten 36 Monaten und 2.000 Euro in
den ersten 48 Monaten
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Zahnmedizinische
Individualprophylaxe
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Ersetzt werden 90% der Aufwendungen für
zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen (z.B.
professionelle Zahnreinigung) bis zu einem
Rechnungsbetrag von insgesamt 100,- Euro
innerhalb eines Versicherungsjahres. Für
die Durchführung können auch
zahnmedizinische Fachassistenten
(Dentalhygieniker) in Anspruch genommen
werden.
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Leistungen werden für
Knirsche-
Aufbissscherschienen
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Ersetzt werden Leistungen zur
Eingliederung von Aufbissbehelfen und
Schienen (nicht jedoch im Rahmen einer
kieferorthopädischen Behandlung)
einschließlich Material- und Laborkosten.
Voraussetzung hierfür ist, dass die
Behandlung über die GOZ Positionen 700-706
abgerechnet wurden. Ersetzt werden 100%
der Aufwendungen, sofern keine Leistung
durch die GKV erbracht wird. Knirscher-
und Aufbissschienen fallen unter den Punkt
Zahnbehandlung.
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Akupunktur, Vollnarkose als Leistung des JA
dental Plus
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Erstattungsfähig sind die Akupunktur zur
Schmerzbehandlung und bei der Anästhesie
sowie die Durchführung einer Vollnarkose
bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt
250,- Euro innerhalb eines
Versicherungsjahres. Voraussetzung ist,
dass die Leistung im direkten Zusammenhang
mit einer nach den Ziffern 3.1.1 oder
3.1.3 zu ersetzenden Aufwendung steht. Die
Aufwendungen werden zum jeweils
maßgebenden Erstattungssatz der
Hauptleistung ersetzt.
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Altersrückstellungen Janitos Zahnversicherung
JA-Dental Plus
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Die Janitos Zahntarife JA-Dental und
JA-Dentalplus bilden beide keine
Alterrückstellungen nach dem Prinzip der
PKV, dass heißt, das die Tarifbeiträge
nicht nur auf Grund von Kostenbedingten
Beitragssteigerungen, sondern auch auf
GRund des älter werdens
steigen.
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Erlass der Wartezeiten bei
Anbieterwechsel
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Wenn ein Kunde aus einer anderen
Zahnzusatzversicherung zur Janitos
wechselt, werden die allgemeinen
/
besonderen
Wartezeiten nicht erlassen. Im Zahnbereich
kann lediglich die besondere Wartezeit für
Zahnbehandlung nach Prüfung eines
zahnärztlichen Befundberichtes erlassen
werden. Die Wartezeit für Zahnersatz und
Kieferorthopädie bleibt weiterhin
bestehen.
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Erlass der Wartezeiten bei der Janitos
Zahnversicherung
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Nach Einreichnung eines zahnärztlichen
Befundberichtes kann nach Prüfung und
Zustimmung durch den Versicherer auf die
besondere Wartezeit für Zahnbehandlung
verzichetet werden. Die Wartezeiten für
Zahnersatz und kieferorthopädische
Behandlung bleiben aber weiterhin
bestehen.
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Antworten auf Fragen unserer Kunden zum Thema
JA-Dental Plus
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Milchzähne
und JA-Dental Plus
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Vorhandene Milchzähne sind im Janitos
Dental-Plus mitversichert, sofern kein
nachfolgender Zahn angelegt ist und an
sonsten ein Lückenfreies Gebiss
besteht.
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Grenzgänger und Janitos
Zahnversicherung
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Beide Zahntarife JA- Dental und JA-Dental
Plus können nur von Grenzgängern
abgeschlossen werden, die eine deutsche
gesetzliche Krankenversicherung
besitzen. Eine Versicherungsmöglichkeit
für Grenzgänger Schweiz / Deutschland
besteht nicht, da die
Pflichtkrankenversicherung der Schweiz
keine Leistungen (Vorleistungen) für
Zahnersatzmaßnahmen
vorsieht!!!
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Stand 12/2012 Änderungen und
Fehler vorbehalten, es gelten die Bedingungen des
Versicherers!!!
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