Fragen und Antworten zur Zahnversicherung JA-Dental der Janitos Versicherung in der Kurzübersicht

Hier finden Sie Informationen zu immer wieder gestellten Fragen im Bereich Zahnzusatzversicherungen mit folgenden Stichpunkten: Zahnersatzerstattung, Regelversogung , KFO-Versicherung, Akupuktur,

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ja-dental, die neue form der zahnvorsorge  


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FAQ's zur Janitos Zahnersatzversicherung Ja-Dental Plus

 

Wir freuen uns über Ihre vielen Fragen zur Zahnversicherung der Janitos Versicherung. Die häufigsten Fragen und Antworten haben wir auf dieser Seite zusammengestellt. 

 

 


Allgemeine Fragen zum Janitos Ja Dental Plus:

Stand 12/2012 Änderungen und Fehler vorbehalten, es gelten die Bedingungen des Versicherers!!!

Fragen unserer Kunden zum Janitos JA-Dental Plus


Zahnbehandlungsleistungen aus dem Ja-Dental Plus:

 


Zahnersatz Leistungen aus dem JANITOS Dental +:

 


Zahnprophylaxe aus dem Janitos Dental Plus:


Kieferorthopädie und JA Dental Plus




 

  • Leistungsstaffel bei fehlenden Zähnen:
    • 1. fehlender und nicht ersetzter Zahn:   1.000 Euro in den ersten 12 Monaten, 2.000 Euro in den ersten 24 Monaten, 3.000 Euro in den ersten 36 Monaten und 4.000 Euro in den ersten 48 Monaten
    • 2. fehlende und nicht ersetzter Zähne:   300 Euro in den ersten 12 Monaten, 600 Euro in den ersten 24 Monaten, 900 Euro in den ersten 36 Monaten und 1.200 Euro in den ersten 48 Monaten
    • 3. fehlende und nicht ersetzter Zähne: 150 Euro in den ersten 12 Monaten, 300 Euro in den ersten 24 Monaten, 450 Euro in den ersten 36 Monaten und 600 Euro in den ersten 48 Monaten

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  • Versicherungsfähigkeit im JA-Dental Plus:
    • Versicherungsfähig sind nur Personen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung sind. Endet die Versicherung in der GKV so endet die Versicherungsfähigkeit im JA dental zum Ende des Monats in den die betreffende Person aus der GKV ausscheidet

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  • Bonusheftregel im JA-Dental Plus:
    • Auch bei der Janitos Zahnversicherung werden regelmäßige Zahnarztgänger durch höhrer Zahnersatzleistungen belohnt so werden die Erstweniger als 5 attungsprozentsätze wie folgt erhöht:
      • weniger als 5 Jahre Vorsogeuntersuchungen = 80 % Zahnersatz
      • mehr als 5 Jahre Vorsorgeuntersuchungen  = 85 % Zahnersatz
      • mehr als 10 Jahre Vorsorgeuntersuchungen  = 90 % Zahnersatz
    • Gemessen wird immer die Zeit vor Eintritt der Behandlung!

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  • Zahnersatzleistung JA Dental Plus
    • Neben der Leistung für Zahnersatz im Rahmen der Regelversorgung leistet der Ja DentalPlus auch für Zahnersatzleistungen, welche die Regelversorgung übersteigen(**) hier können je nach Bonusstufe bis zu 90% (nach Anrechnung eventueller Summenbegrenzungen in den ersten Versicherungsjahren) erreicht werden. Näheres siehe Bonusheftregelung. (**Die medizinische Notwendigkeit vorausgesetzt)

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  • Verblendkronen aus dem Janitos Dental Plus
    • Verblendungen fallen in unseren Bedingungen unter Punkt 3.1.3. Zahnersatz. Leider sind sie nicht explizit unter diesem Punkt aufgeführt. Dem Preis- und Leistungsverzeichnis für zahntechnische Leistungen können Sie entnehmen, dass Verblendungen in jedem Fall mitversichert sind.

 

  • VSC >>> Laut telefonischer Aussage der Janitos Versicherung gibt es keine Einschränkt bis zu welchem Backenzahn eine Verblendung gezahlt wird. Da aber auch hier der Grundsatz der medizinischen Notwendigkeit gilt, wird wohl der Zahnarzt feststellen müssen ob die Zahne ausserhalb der Lachline aus ästitischen Gründen mitverblendet werden müssen!

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  • Heil- und Kostenplan (HuK) im JA Dental Plus:
    • Für Zahnersatz der einen Gesamtbetrag von 1.000 € übersteigt ist immer ein HuK ein zu reichen. Wird eine Maßnahme ohne Genehmigung des Versicherers durchgeführt werden die 1.000 € übersteigenden Aufwendungen zu 50% der tariflichen Leistungen ersetzt.

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    Leistung in den ersten

    0 fehlende Zähne

    12 Monaten

    1.000

    24 Monaten

    2.000

    36 Monaten

    3.000

    48 Monaten

    4.000

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  • JA dental Plus und KFO-Leistungen
    • Kieferorthopädische Leistungen einschließlich Röntgendiagnostik sowie Material- und Laborkosten, sofern mit der Behandlung nach Abschluss von Tarif JA dental plus und vor Vollendung des 18. Lebensjahres begonnen wurde. Ersetzt werden 80% der Aufwendungen.Sofern die GKV für die kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich Leistungen nach § 29 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) vorsieht, werden Aufwendungen nicht ersetzt. Privatzahnärztliche Rechnungen sind nur dann erstattungsfähig, wenn für die Maßnahme insgesamt keine Leistungspflicht der GKV besteht und eine Zahnfehlstellung vorliegt, die aus medizinisch notwendigen Gründen eine Korrektur erforderlich macht. Der Ersatz von Aufwendungen für eine versicherte Person ist während der gesamten Vertragslaufzeit auf einen Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens 5.000,- Euro begrenzt.

 

  • Leistungsstaffel für Kieferorthopädie Ja Dental Plus:
    • Die Erstattung von Aufwendungen für Kieferorthopädie nach Ziffer 3.1.6 ist begrenzt auf einen Betrag von höchstens 500 Euro in den ersten 12 Monaten, 1.000 Euro in den ersten 24 Monaten, 1.500 Euro in den ersten 36 Monaten und 2.000 Euro in den ersten 48 Monaten

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  • Zahnmedizinische Individualprophylaxe
    • Ersetzt werden 90% der Aufwendungen für zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen (z.B. professionelle Zahnreinigung) bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 100,- Euro innerhalb eines Versicherungsjahres. Für die Durchführung können auch zahnmedizinische Fachassistenten (Dentalhygieniker) in Anspruch genommen werden.

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  • Leistungen werden für Knirsche- Aufbissscherschienen
    • Ersetzt werden Leistungen zur Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen (nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung) einschließlich Material- und Laborkosten. Voraussetzung hierfür ist, dass die Behandlung über die GOZ Positionen 700-706 abgerechnet wurden. Ersetzt werden 100% der Aufwendungen, sofern keine Leistung durch die GKV erbracht wird. Knirscher- und Aufbissschienen fallen unter den Punkt Zahnbehandlung.

 

 


  • Akupunktur, Vollnarkose als Leistung des JA dental Plus
    • Erstattungsfähig sind die Akupunktur zur Schmerzbehandlung und bei der Anästhesie sowie die Durchführung einer Vollnarkose bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt 250,- Euro innerhalb eines Versicherungsjahres. Voraussetzung ist, dass die Leistung im direkten Zusammenhang mit einer nach den Ziffern 3.1.1 oder 3.1.3 zu ersetzenden Aufwendung steht. Die Aufwendungen werden zum jeweils maßgebenden Erstattungssatz der Hauptleistung ersetzt.

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  • Altersrückstellungen Janitos Zahnversicherung JA-Dental Plus
    • Die Janitos Zahntarife JA-Dental und JA-Dentalplus bilden beide keine Alterrückstellungen nach dem Prinzip der PKV, dass heißt, das die Tarifbeiträge nicht nur auf Grund von Kostenbedingten Beitragssteigerungen, sondern auch auf GRund des älter werdens steigen.

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  •   Erlass der Wartezeiten bei Anbieterwechsel
    • Wenn ein Kunde aus einer anderen Zahnzusatzversicherung zur Janitos wechselt, werden die allgemeinen / besonderen Wartezeiten nicht erlassen. Im Zahnbereich kann lediglich die besondere Wartezeit für Zahnbehandlung nach Prüfung eines zahnärztlichen Befundberichtes erlassen werden. Die Wartezeit für Zahnersatz und Kieferorthopädie bleibt weiterhin bestehen.

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  •   Erlass der Wartezeiten bei der Janitos Zahnversicherung
    • Nach Einreichnung eines zahnärztlichen Befundberichtes kann nach Prüfung und Zustimmung durch den Versicherer auf die besondere Wartezeit für Zahnbehandlung verzichetet werden. Die Wartezeiten für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlung bleiben aber weiterhin bestehen.

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Antworten auf Fragen unserer Kunden zum Thema JA-Dental Plus

 

  • Milchzähne und JA-Dental Plus
    • Vorhandene Milchzähne sind im Janitos Dental-Plus mitversichert, sofern kein nachfolgender Zahn angelegt ist und an sonsten ein Lückenfreies Gebiss besteht.

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  • Grenzgänger und Janitos Zahnversicherung
    • Beide Zahntarife JA- Dental und JA-Dental Plus können nur von Grenzgängern abgeschlossen werden, die eine deutsche gesetzliche Krankenversicherung besitzen. Eine Versicherungsmöglichkeit für Grenzgänger Schweiz / Deutschland besteht nicht, da die Pflichtkrankenversicherung der Schweiz keine Leistungen (Vorleistungen) für Zahnersatzmaßnahmen vorsieht!!!

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Stand 12/2012 Änderungen und Fehler vorbehalten, es gelten die Bedingungen des Versicherers!!!

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