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                        FAQ's zur Janitos
                        Zahnersatzversicherung Ja-Dental
                        Plus
                     
                         
                        
                     
                        Wir
                        freuen uns über Ihre vielen Fragen zur
                        Zahnversicherung der Janitos Versicherung. Die
                        häufigsten Fragen und Antworten haben wir auf
                        dieser Seite zusammengestellt.       
 
                        
                        Allgemeine Fragen zum Janitos Ja Dental
                        Plus:
                     
                        
                        Stand 12/2012 Änderungen und
                        Fehler vorbehalten, es gelten die Bedingungen des
                        Versicherers!!!
                     
                        
                        Fragen unserer Kunden zum Janitos JA-Dental
                        Plus
                     
 
                        
                        Zahnbehandlungsleistungen aus dem Ja-Dental
                        Plus:
                     
                         
                     
 
                        
                        Zahnersatz Leistungen aus dem JANITOS Dental
                        +:
                     
                         
                     
 
                        
                        Zahnprophylaxe aus dem Janitos Dental
                        Plus:
                     
 
                        
                        Kieferorthopädie und JA Dental
                        Plus
                     
 
 
 
                        
                         
                     
                
                        
                            
                            
                            Leistungsstaffel bei fehlenden
                            Zähnen:
                        
                            
                                
                                1. fehlender und nicht ersetzter Zahn:
                                 
                                1.000 Euro in den
                                ersten 12 Monaten, 2.000 Euro in den
                                ersten 24 Monaten, 3.000 Euro in den
                                ersten 36 Monaten und 4.000 Euro in den
                                ersten 48 Monaten
                             
                            
                                
                                2. fehlende und nicht ersetzter Zähne:
                                  300
                                Euro in den ersten 12 Monaten, 600 Euro in
                                den ersten 24 Monaten, 900 Euro in den
                                ersten 36 Monaten und 1.200 Euro in den
                                ersten 48 Monaten
                             
                            
                                
                                3. fehlende und nicht ersetzter
                                Zähne: 150
                                Euro in den ersten 12 Monaten, 300 Euro in
                                den ersten 24 Monaten, 450 Euro in den
                                ersten 36 Monaten und 600 Euro in den
                                ersten 48 Monaten
                             
                        
                        <<< zurück
                     
 
                
                        
                            
                            
                            Versicherungsfähigkeit im JA-Dental
                            Plus:
                        
                            
                                
                                Versicherungsfähig sind nur Personen, die
                                Mitglied einer gesetzlichen
                                Krankenversicherung sind. Endet die
                                Versicherung in der GKV so endet die
                                Versicherungsfähigkeit im JA dental zum
                                Ende des Monats in den die betreffende
                                Person aus der GKV
                                ausscheidet
                             
                        
                                                
                        <<< zurück
                     
 
                
                        
                            
                            Bonusheftregel
                            im JA-Dental Plus:
                        
                            
                                
                                Auch bei der Janitos Zahnversicherung
                                werden regelmäßige Zahnarztgänger durch
                                höhrer Zahnersatzleistungen belohnt so
                                werden die Erstweniger als 5
                                attungsprozentsätze wie folgt
                                erhöht:
                            
                                
                                    
                                    weniger als 5 Jahre
                                    Vorsogeuntersuchungen = 80 %
                                    Zahnersatz
                                
                                    
                                    mehr als 5 Jahre
                                    Vorsorgeuntersuchungen  = 85 %
                                    Zahnersatz
                                
                                    
                                    mehr als 10 Jahre
                                    Vorsorgeuntersuchungen  =
                                    90 % Zahnersatz
                                 
                                
                                Gemessen wird immer die Zeit vor Eintritt
                                der Behandlung!
                             
                        
                        <<< zurück
                     
 
                        
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                            Zahnersatzleistung
                            JA Dental Plus
                        
                            
                                
                                Neben der Leistung für Zahnersatz im
                                Rahmen der Regelversorgung leistet der Ja
                                DentalPlus auch für Zahnersatzleistungen,
                                welche die Regelversorgung übersteigen(**)
                                hier können je nach Bonusstufe bis zu 90%
                                (nach Anrechnung eventueller
                                Summenbegrenzungen in den ersten
                                Versicherungsjahren) erreicht werden.
                                Näheres siehe Bonusheftregelung. (**Die
                                medizinische Notwendigkeit
                                vorausgesetzt)
                             
                        
                                                
                        <<< zurück
                     
 
                
                        
                            
                            
                            Verblendkronen aus dem Janitos Dental
                            Plus
                        
                            
                                
                                Verblendungen fallen in unseren
                                Bedingungen unter Punkt 3.1.3. Zahnersatz.
                                Leider sind sie nicht explizit unter
                                diesem Punkt aufgeführt. Dem Preis- und
                                Leistungsverzeichnis für zahntechnische
                                Leistungen können Sie entnehmen, dass
                                Verblendungen in jedem Fall mitversichert
                                sind.
                             
                            
                             
                         
                    
                             
                                
                                VSC >>> Laut telefonischer
                                Aussage der Janitos Versicherung gibt es
                                keine Einschränkt bis zu welchem
                                Backenzahn eine Verblendung gezahlt wird.
                                Da aber auch hier der Grundsatz der
                                medizinischen Notwendigkeit gilt, wird
                                wohl der Zahnarzt feststellen müssen ob
                                die Zahne ausserhalb der Lachline aus
                                ästitischen Gründen mitverblendet werden
                                müssen!
                             
                        
                        <<< zurück
                     
 
                
                        
                            
                            
                            Heil- und Kostenplan (HuK) im JA Dental
                            Plus:
                        
                            
                                
                                Für Zahnersatz der einen Gesamtbetrag von
                                1.000 € übersteigt ist immer ein HuK ein
                                zu reichen. Wird eine Maßnahme ohne
                                Genehmigung des Versicherers durchgeführt
                                werden die 1.000 € übersteigenden
                                Aufwendungen zu 50% der tariflichen
                                Leistungen ersetzt.
                             
                        
                        <<< zurück
                     
 
                        
                         
                     
                
                        
                            
                                | 
                                        
                                        Leistung in den
                                        ersten
                                     | 
                                        
                                        0 fehlende Zähne
                                     |  
                                | 
                                        
                                        12
                                        Monaten
                                     | 
                                        
                                        1.000
                                     |  
                                | 
                                        
                                        24
                                        Monaten
                                     | 
                                        
                                        2.000
                                     |  
                                | 
                                        
                                        36
                                        Monaten
                                     | 
                                        
                                        3.000
                                     |  
                                | 
                                        
                                        48
                                        Monaten
                                     | 
                                        
                                        4.000
                                     |  
                        
                        <<< zurück
                     
 
                
                        
                            
                            JA
                            dental Plus und
                            KFO-Leistungen
                        
                            
                                
                                Kieferorthopädische Leistungen
                                einschließlich Röntgendiagnostik sowie
                                Material- und Laborkosten, sofern mit der
                                Behandlung nach Abschluss von Tarif JA
                                dental plus und vor Vollendung des 18.
                                Lebensjahres begonnen wurde. Ersetzt
                                werden 80% der Aufwendungen.Sofern die GKV
                                für die kieferorthopädische Behandlung
                                grundsätzlich Leistungen nach § 29 Fünftes
                                Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) vorsieht,
                                werden Aufwendungen nicht ersetzt.
                                Privatzahnärztliche Rechnungen sind nur
                                dann erstattungsfähig, wenn für die
                                Maßnahme insgesamt keine Leistungspflicht
                                der GKV besteht und eine Zahnfehlstellung
                                vorliegt, die aus medizinisch notwendigen
                                Gründen eine Korrektur erforderlich macht.
                                Der Ersatz von Aufwendungen für eine
                                versicherte Person ist während der
                                gesamten Vertragslaufzeit auf einen
                                Rechnungsbetrag von insgesamt höchstens
                                5.000,- Euro begrenzt.
                             
                            
                             
                         
                
                        
                            
                            
                            Leistungsstaffel für Kieferorthopädie Ja
                            Dental Plus:
                        
                            
                                
                                Die Erstattung von Aufwendungen für
                                Kieferorthopädie nach Ziffer 3.1.6 ist
                                begrenzt auf einen Betrag von höchstens
                                500 Euro in den ersten 12 Monaten, 1.000
                                Euro in den ersten 24 Monaten, 1.500 Euro
                                in den ersten 36 Monaten und 2.000 Euro in
                                den ersten 48 Monaten
                             
                                                
                                                
                        <<< zurück
                     
 
                
                        
                            
                            
                            Zahnmedizinische
                            Individualprophylaxe
                        
                            
                                
                                Ersetzt werden 90% der Aufwendungen für
                                zahnmedizinische Prophylaxemaßnahmen (z.B.
                                professionelle Zahnreinigung) bis zu einem
                                Rechnungsbetrag von insgesamt 100,- Euro
                                innerhalb eines Versicherungsjahres. Für
                                die Durchführung können auch
                                zahnmedizinische Fachassistenten
                                (Dentalhygieniker) in Anspruch genommen
                                werden.
                             
                                                
                                                
                        <<< zurück
                     
 
                
                        
                            
                            
                            Leistungen werden für
                            
                            
                            Knirsche-
                            Aufbissscherschienen
                        
                            
                                
                                Ersetzt werden Leistungen zur
                                Eingliederung von Aufbissbehelfen und
                                Schienen (nicht jedoch im Rahmen einer
                                kieferorthopädischen Behandlung)
                                einschließlich Material- und Laborkosten.
                                Voraussetzung hierfür ist, dass die
                                Behandlung über die GOZ Positionen 700-706
                                abgerechnet wurden. Ersetzt werden 100%
                                der Aufwendungen, sofern keine Leistung
                                durch die GKV erbracht wird. Knirscher-
                                und Aufbissschienen fallen unter den Punkt
                                Zahnbehandlung.
                             
                         
                     
 
                     
 
                
                        
                            
                            
                            Akupunktur, Vollnarkose als Leistung des JA
                            dental Plus
                        
                            
                                
                                Erstattungsfähig sind die Akupunktur zur
                                Schmerzbehandlung und bei der Anästhesie
                                sowie die Durchführung einer Vollnarkose
                                bis zu einem Rechnungsbetrag von insgesamt
                                250,- Euro innerhalb eines
                                Versicherungsjahres. Voraussetzung ist,
                                dass die Leistung im direkten Zusammenhang
                                mit einer nach den Ziffern 3.1.1 oder
                                3.1.3 zu ersetzenden Aufwendung steht. Die
                                Aufwendungen werden zum jeweils
                                maßgebenden Erstattungssatz der
                                Hauptleistung ersetzt.
                             
                        
                                                
                        <<< zurück
                     
 
                
                        
                            
                            
                            Altersrückstellungen Janitos Zahnversicherung
                            JA-Dental Plus
                        
                            
                                
                                Die Janitos Zahntarife JA-Dental und
                                JA-Dentalplus bilden beide keine
                                Alterrückstellungen nach dem Prinzip der
                                PKV, dass heißt, das die Tarifbeiträge
                                nicht nur auf Grund von Kostenbedingten
                                Beitragssteigerungen, sondern auch auf
                                GRund des älter werdens
                                steigen.
                             
                        
                        <<< zurück
                     
 
                
                        
                             
                            
                            
                            Erlass der Wartezeiten bei
                            Anbieterwechsel
                        
                            
                                
                                Wenn ein Kunde aus einer anderen
                                Zahnzusatzversicherung zur Janitos
                                wechselt, werden die allgemeinen
                                /
                                besonderen
                                Wartezeiten nicht erlassen. Im Zahnbereich
                                kann lediglich die besondere Wartezeit für
                                Zahnbehandlung nach Prüfung eines
                                zahnärztlichen Befundberichtes erlassen
                                werden. Die Wartezeit für Zahnersatz und
                                Kieferorthopädie bleibt weiterhin
                                bestehen.
                             
                         <<< zurück
                     
 
                
                        
                             
                            
                            
                            Erlass der Wartezeiten bei der Janitos
                            Zahnversicherung
                        
                            
                                
                                Nach Einreichnung eines zahnärztlichen
                                Befundberichtes kann nach Prüfung und
                                Zustimmung durch den Versicherer auf die
                                besondere Wartezeit für Zahnbehandlung
                                verzichetet werden. Die Wartezeiten für
                                Zahnersatz und kieferorthopädische
                                Behandlung bleiben aber weiterhin
                                bestehen.
                             
                         <<< zurück
                     
 
 
                        
                        Antworten auf Fragen unserer Kunden zum Thema
                        JA-Dental Plus
                     
                         
                     
                
                        
                            
                            Milchzähne
                            und JA-Dental Plus
                        
                            
                                
                                Vorhandene Milchzähne sind im Janitos
                                Dental-Plus mitversichert, sofern kein
                                nachfolgender Zahn angelegt ist und an
                                sonsten ein Lückenfreies Gebiss
                                besteht.
                             
                        
                                                
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                            Grenzgänger und Janitos
                            Zahnversicherung
                        
                            
                                
                                Beide Zahntarife JA- Dental und JA-Dental
                                Plus können nur von Grenzgängern
                                abgeschlossen werden, die eine deutsche
                                gesetzliche Krankenversicherung
                                besitzen. Eine Versicherungsmöglichkeit
                                für Grenzgänger Schweiz / Deutschland
                                besteht nicht, da die
                                Pflichtkrankenversicherung der Schweiz
                                keine Leistungen (Vorleistungen) für
                                Zahnersatzmaßnahmen
                                vorsieht!!!
                             
                        
                        <<< zurück
                     
                         
                     
                        
                        Stand 12/2012 Änderungen und
                        Fehler vorbehalten, es gelten die Bedingungen des
                        Versicherers!!!
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